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Allgemeine Reptilienfragen
Reptilien sind wechselwarme Tiere, da sie keine eigene Körperwärme entwickeln können und nehmen lediglich die Umgebungstemperatur auf. Sie haben eine trockene Haut ohne Schleim, was Reptilien von Amphibien unterscheidet. Außerdem besitzen Reptilien Hornschuppen auf ihrer Haut, die allerdings nicht mitwächst, sodass sie sich häuten.
Zu den Reptilien gehören Echsen, Krokodile, Schlangen und Schildkröten
Sobald im Frühjahr die Temperaturen steigen, beginnt auch bei den Reptilien die Paarungszeit. Die meisten von Ihnen legen Eier an geeigneten warmen und feuchten stellen ab. Manche jedoch, wie zum Beispiel Boa Arten, gebären lebende Jungschlangen, die direkt nach der Geburt auf sich alleine gestellt und komplett entwickelt sind.
Derzeit werden 10.711 Reptilienarten geführt.
Die meisten Reptilien ernähren sich von Fleisch, wie beispielsweise von Wirbellosen Tieren, Säugetieren, Amphibien und anderen Reptilien. Die Größe der Beutetiere hängt dabei von der Körpergröße des jeweiligen Reptils ab. Andere Reptilien ernähren sich hauptsächlich von Pflanzen oder fressen sowohl Fleisch, wie auch Pflanzen.
In Deutschland leben die folgenden 14 Reptilienarten:
Äskulapnatter, Aspisviper, Blindschleiche, Europäische Sumpfschildkröte, Glattnatter, Kreuzotter, Kroatische Gebirgsechse, Mauereidechse, Ringelnatter, Smaragdeidechse, Waldeidechse, Westliche Smaragdeidechse, Würfelnatter, Zauneidechse
Bestimmt Reptilien dürfen von Privatleuten nur unter bestimmten Auflagen gehalten werden, die je nach Tierart variieren. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) wird in der europäischen Union umgesetzt und ist für jeden einsehbar. Ist man sich also nicht sicher, ob sein Lieblingstier meldepflichtig ist, kann man sich über das Washingtoner Artenschutzübereinkommen informieren.
Die unterschiedlichen Anhänge stufen den Schutzstatus aller Tiere weltweit ein. Diese Einstufung wird durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) und der Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora (CITES) durchgeführt.
Die CITES unterscheidet zwischen drei Anhängen:
Anhang Ι:
Hier sind Arten gelistet, die den höchsten Schutz erfahren. Diese sind unmittelbar vom Aussterben bedroht und zusätzlich durch den Handel gefährdet. Der Handel mit diesen Arten ist streng verboten, außer er dient dem Zweck zu wissenschaftlichen Untersuchungen. Zu diesem Anhang zählen mehr als 930 Arten.
Anhang ΙΙ:
In diesem Anhang sind die Arten aufgeführt, die nicht vom Aussterben bedroht sind, der Bestand jedoch durch einen nicht regulierten Handel bedroht werden könnte. Zusätzlich sind Arten mit eingeschlossen, die mit Arten aus dem Anhang Ι und Anhang ΙΙ verwechselt werden könnten. In diesem Anhang sind über 34.000 Arten geschützt.
Anhang ΙΙΙ:
Dieser Anhang beinhaltet die Arten, deren internationaler Handel durch einen Antrag eines Verbreitungsstaates reguliert wird. Hier runter sind fast 150 Arten geschützt.
Bevor eine Tier- oder Pflanzenart durch die CITES in einen Anhang aufgenommen wird, werden Untersuchungen zur Erfüllung der Kriterien durchgeführt. Diese Anträge werden von den jeweiligen zuständen CITES-Behörden des Landes, in Deutschland das Bundesamt für Naturschutz (BfN), gestellt. In den Vertragsstaatenkonferenzen, die alle zwei bis drei Jahre stattfinden, werden diese angesprochen und darüber abgestimmt, ob die Tier- oder Pflanzenart in einen Anhang aufgenommen wird.
Entscheidend hierfür ist die Erklärung des Antragstellers, inwieweit die Aufnahme gerechtfertigt ist.
Aus der EU sind alle 28 Mitgliedsstaaten CITES angehörig und seit 1997 besteht ein europäisches Artenschutzrecht, welches sich an dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen orientiert. Diese Verordnung (VO (EG) 338/97) ist 2014 an den aktuellen Stand der CITES angepasst worden und gilt seitdem als VO (EU) 1320/2014. Im Vergleich zu CITES sind die Artenschutzbestimmungen teilweise stärker geregelt, da ebenfalls die FFH- und Vogelschutz-Richtlinien mit einfließen.
Im EU Recht werden je nach Gefährdungsgrad sogar vier statt drei unterschiedliche Anhänge aufgeführt:
Anhang A:
Im Anhang A sind alle Arten aufgelistet, die nach Einschätzung der EU durch den Handel gefährdet werden können und stammen aus Anhang Ι, Anhang ΙΙ und Anhang ΙΙΙ der CITES. Für alle in Anhang A zählenden Arten gelten ein Vermarktungsverbot, eine Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflicht und ein kommerzielles Handelsverbot.
Anhang B:
Hierzu zählen die Arten, die unter den Anhang ΙΙ der CITES zählen, solange diese noch nicht in Anhang A aufgeführt sind. Zusätzlich sind alle mit beinhaltet, deren Handel das Überleben der Art und der Population gefährden. Für jedes Exemplar gilt die Ein- und Ausfuhrgenehmigungspflicht.
Anhang C:
In diesem Anhang sind dieselben Arten gelistet, wie im Anhang ΙΙΙ, bis auf bestimmte Hermelin-, Rotfuchs- und Wieselarten. Bei der Einfuhr werden wissenschaftliche Prüfungen durchgeführt und die Exemplare dieses Anhanges müssen beim Zoll angemeldet werden.
Anhang D:
Alle Arten, die noch nicht in der CITES aufgenommen wurden, dennoch handelsrelevant sind, werden in diesem Anhang aufgeführt, der als Frühwarnsystem gilt. Hierbei werden Überwachungen und Registrierungen durchgeführt, um Informationen über die Erhaltungssituation zu erhalten.
Neben dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen und den EU-Richtlinien besteht zusätzlich das Deutsche Tierschutzgesetz. Für Gefahrentiere, wie beispielsweise giftige Arten oder Riesenschlangen, herrschen außerdem Regelungen, die in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ausfallen. So dürfen zum Beispiel Skorpione in Nordrhein Westfalen gehalten werden, während diese in Bayern verboten sind.
Durch diese Richtlinien soll der Handel kontrolliert werden, sodass die Arten nicht aussterben. Je größer die Nachfrage, desto mehr Tiere oder Pflanzen werden eingeführt, sodass der heimische Bestand, vor allem im Raum Asien bedingt durch die Artenvielfalt, geringer wird.
2003 wurde in einer Studie der TRAFFIC (The wildlife trade monitoring network) ermittelt, dass 1,3 Millionen Tiere, die nach CITES geschützt sind, in dem Zeitraum von 1990 bis 1999 nach Deutschland importiert worden sind.
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